EPSO CAST Permanent

CAST-Berechtigungsrechner

Prüfen Sie die Grundvoraussetzungen vor der Registrierung.

Ihr Hintergrund

Sind Sie Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats?
Beherrschen Sie eine EU-Amtssprache auf C1-Niveau?
Beherrschen Sie eine zweite EU-Amtssprache auf B2-Niveau?

CAST-Zulassungsvoraussetzungen

  • EU-Staatsbürgerschaft.
  • Eine EU-Amtssprache C1 und eine zweite B2.
  • FG I: Pflichtschulbildung.
  • FG II und III: postsekundäre Bildung oder Sekundarabschluss und drei Jahre Erfahrung.
  • FG IV: mindestens dreijähriges Hochschulstudium.
Kann ich mich für mehrere Gruppen bewerben?
Ja, Ihre Ausbildung kann die Basis für mehrere Gruppen erfüllen.
Garantiert das Ergebnis die Zulassung?
Nein. Dokumente und profilspezifische Bedingungen werden geprüft.

Offizielle EU-Careers-Anforderungen lesen Anforderungen im August 2026 geprüft.

So funktioniert die CAST-Prüfung