CAST-Berechtigungsrechner

Prüfe die Grundvoraussetzungen vor der Registrierung.

Dein Hintergrund

Bist du Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats?
Beherrschst du eine EU-Amtssprache auf C1-Niveau?
Beherrschst du eine zweite EU-Amtssprache auf B2-Niveau?

CAST-Zulassungsvoraussetzungen

  • EU-Staatsbürgerschaft.
  • Eine EU-Amtssprache C1 und eine zweite B2.
  • FG I: Pflichtschulbildung.
  • FG II und III: postsekundäre Bildung oder Sekundarabschluss und drei Jahre Erfahrung.
  • FG IV: mindestens dreijähriges Hochschulstudium.
Kann ich mich für mehrere Gruppen bewerben?
Ja, wenn deine Ausbildung und Erfahrung die Voraussetzungen mehrerer Gruppen erfüllen.
Garantiert das Ergebnis die Zulassung?
Nein. Dokumente und profilspezifische Bedingungen werden geprüft.

Offizielle EU-Careers-Anforderungen lesen Anforderungen im August 2026 geprüft.

So funktioniert die CAST-Prüfung